Gute Texte sind gut fürs Geschäft

Ein Weblog der Infotext GbR, Berlin

Ein bisschen Bestseller

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Obwohl uns vollkommen bewusst ist, dass die Aussagekraft des Amazon-Verkaufsranges nur sehr, sehr begrenzt ist, haben wir uns gestern doch ein bisschen gefreut, dass unser Buch für ein paar Minuten einen Bestseller-Rang unter den ersten Zehntausend erreicht hat.

Inzwischen sieht das natürlich schon wieder ganz anders aus und vermutlich werden wir bald wieder eine sechsstellige Platzierung einnehmen. Aber für einen kurzen Moment haben wir uns fast wie zwei Bestseller-Autoren gefühlt.

Geschrieben von Infotext

31. Mai 2012 um 11:11

Veröffentlicht in Neues aus der Textabteilung

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Urheber- und Nutzungsrechte: Ein Text ist keine Flasche Wasser

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Inzwischen ist schon seit geraumer Zeit immer wieder vom Urheberrecht, der Frage, ob die aktuelle Rechtslage noch zeitgemäß ist, und einer möglichen Neugestaltung die Rede. Im Rahmen der Diskussion ist dann meist von (illegalen) Downloads die Rede oder vom arglosen Menschen, der auf seiner Website ein im Internet gefundenes Foto einbindet und dann Post vom Anwalt bekommt. Das Urheberrecht ist jedoch ungeheuer komplex, was sich in den aktuellen sehr anstrengenden und kontroversen Diskussionen widerspiegelt. Kaum jemand kennt jede Facette des Urheberrechts, weshalb es auch so schwierig ist, Antworten auf die aktuellen Fragen zu geben. Wir enthalten uns jedenfalls einer öffentlichen Meinung – ganz einfach aus dem Grund, weil uns die Übersicht fehlt.

Allerdings sind wir selbst Urheber und damit direkt betroffen. Für uns geht es jedoch weniger konkret um das Urheberrecht, vielmehr stellen sich uns immer wieder Fragen zum Umgang mit Nutzungsrechten. Wir sind Urheber von Texten, die wir im Auftrag unserer Kunden schreiben. Für unsere Arbeit erhalten wir ein Honorar. Genaugenommen verkaufen wir jedoch nicht unsere Arbeit oder den fertigen Text, sondern die den Kunden eingeräumten Nutzungsrechte. Der Einfachheit halber handhaben wir die Sache jedoch etwas anders, doch dazu später.

Ob wir es wollen oder nicht, durch unsere Arbeit sind wir Schöpfer geistigen Eigentums. Weil sich eine geistige Schöpfung rechtlich gesehen nicht so verkaufen lässt wie eine Flasche Wasser, werden Nutzungsrechte vergeben (wofür der Urheber ein Honorar erhält). Nun ist Nutzungsrecht nicht gleich Nutzungsrecht. Vielmehr kommt es darauf an, welcher Art das Nutzungsrecht ist, welchen Umfang es hat und welchen Beschränkungen es unterliegt. Zunächst gibt es das einfache und das ausschließliche Nutzungsrecht. Wird einem Kunden ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt, kann der Urheber sein Werk weiterhin selbst nutzen und auch anderen Personen Nutzungsrechte einräumen. In der Praxis würde das bedeuten: Wir schreiben einen Text und erhalten für die Nutzungsrechte ein Honorar, können jedoch auch anderen Kunden Nutzungsrechte für den gleichen Text einräumen und dafür wieder ein Honorar erhalten. – Die Wirklichkeit sieht allerdings anders aus: Kein Kunde, für den wir beispielsweise einen Websitetext schreiben, wäre begeistert, wenn wir den gleichen Text auch an einen anderen Kunden geben würden. (Obendrein dürfte das auch nur in den seltensten Fällen möglich sein, denn es kommt in der Praxis kaum vor, dass ein Text, der für Kunde A hervorragend passt, auch für Kunde B nützlich ist.)

Also kommen wir zum ausschließlichen Nutzungsrecht. Wer das ausschließliche Nutzungsrecht erhält, kann sicher sein, dass niemand außer ihm selbst Nutzungsrechte für das gleiche Werk besitzt. Doch auch jetzt müssen noch weitere Fragen geklärt werden: nach dem Nutzungsgebiet (regional, national, europaweit, weltweit), nach der Nutzungsdauer (ein, fünf, zehn Jahre oder unbegrenzt) und nach dem Nutzungsumfang (womit in der Regel eine Auflage oder die Größe der Zielgruppe gemeint ist).

Doch damit nicht genug (obwohl es sich bereits um eine stark vereinfachte Darstellung handelt): Verschiedene Berufsverbände geben Vergütungstarife heraus, an denen sich Texter orientieren können. Demnach richtet sich das Honorar nach Art und Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte. Nehmen wir jetzt als Beispiel einen kurzen einseitigen PR-Artikel mit rund 3.000 Textzeichen. Die reine Arbeitszeit für den Texter beträgt fünf Stunden, sein angesetzter Stundensatz 50 Euro – der Texter könnte den PR-Artikel also für 250 Euro verkaufen. Handelt der Texter nun nach den Vorschlägen zu den Vergütungstarifen, wird er mit dem Kunden zuerst Nutzungsrechte aushandelt, sich über Art und Umfang der Nutzungsrechte erkundigen und in der Vergütungstabelle nachschlagen: Plötzlich steigt das Honorar für den gleichen Artikel auf rund 1.700 Euro – nämlich dann, wenn ein ausschließliches Nutzungsrecht, weltweit, unbegrenzt und mit umfangreichem Nutzungsumfang vergeben wird.

Aus unserer Sicht ist das allerdings leider die reinste Utopie, wofür es zwei Gründe gibt: Ersten kennen wir keinen Kunden, der bereit wäre, derartige Honorare für Nutzungsrechte zu bezahlen. Und zweitens gibt es Kunden, die zwar einen guten Text benötigen, jedoch über die Handhabung und Anwendung von Nutzungsrechte bisher noch nie etwas oder allenfalls sehr wenig gehört haben. Wenn nun ein solcher Kunde einen Text verfassen lassen will, daraufhin jedoch erst einmal einen juristischen Vortrag erhält, dürfte ihm bald die Lust auf eine Zusammenarbeit vergehen. Das heißt, die praktische Umsetzung der Folgerechte, die sich aus dem Urheberrecht ergeben, ist für viele Kunden unzumutbar und für die übrigen zu teuer.

Wir gehen deshalb einen pragmatischen Weg und räumen all unseren Kunden ein ausschließliches und uneingeschränktes Nutzungsrecht ein. Der Kunde kann mit dem Text also machen, was immer er will – mit einer Einschränkung: Er darf ihn selbst nicht weiterverkaufen. Als Honorar stellen wir die tatsächliche Arbeitszeit in Rechnung, ohne Faktoren für die Einräumung von Nutzungsrechten draufzuschlagen. (Damit sind wir selbst nicht immer völlig zufrieden, doch in der Praxis ist es sehr schwierig und auch umständlich, eine Honorierung nur für die Einräumung von Nutzungsrechten zu erhalten.) Unsere Vorgehensweise hat zumindest drei Vorzüge: Der Kunde erhält einen Text, den er an jedem Ort, so lange er will und ohne Einschränkungen verwenden kann, wir erhalten dafür ein angemessenes Honorar. Und weder unsere Kunden noch wir selbst müssen uns mit rechtlichen Spitzfindigkeiten herumschlagen.

Geschrieben von Infotext

24. Mai 2012 um 13:32

Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen: Selbst schreiben oder schreiben lassen?

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Der Begriff „Gebrauchsanleitung“ umfasst eine ganze Palette unterschiedlicher Textsorten: Es kann sich dabei um einen kurzen Text auf der Website handeln, der erklärt, wie ein Formular auszufüllen ist, um die Beschreibung von Arbeitsabläufen für die Mitarbeiter oder eben um eine Bedienungsanleitung oder ein ganzes Benutzerhandbuch. Die Frage, ob eine Anleitung von einem Profi geschrieben werden sollte, muss also immer für den konkreten Einzelfall geklärt werden.

In allen Fällen ist äußerste Sorgfalt geboten, da Mängel, inhaltliche und sprachliche Fehler oder unvollständige Informationen Schaden anrichten oder zumindest zu einem Mehraufwand an anderer Stelle führen können. Bei Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen ist es daher enorm wichtig, die Grenzen der eigenen Fähigkeiten korrekt einzuschätzen. Denn neben den sprachlichen Kompetenzen sind beim Verfassen zumeist auch Kenntnisse über die formalen Anforderungen (Normen, Richtlinien etc.) sowie konzeptionelle und didaktische Fähigkeiten gefragt. Und nicht selten werden als Ergänzung zu den Texten auch Grafiken oder Illustrationen benötigt. – In den meisten Fällen sollten Sie also lieber auf die Hilfe eines Profis vertrauen.

Sehr komplexe und inhaltliche wie formal anspruchsvolle Gebrauchsanleitungen können schlichtweg nicht im Alleingang von internen Mitarbeitern verfasst werden, wenn diese nicht über eine fundierte Ausbildung in diesem Bereich verfügen. Hier ist es unbedingt empfehlenswert, einen Profi hinzuziehen, und das bereits frühzeitig und nicht erst kurz vor dem Vertrieb eines Produktes.

Geschrieben von Infotext

3. Mai 2012 um 09:00

Stellenausschreibungen: Selbst schreiben oder schreiben lassen?

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Als Texter würden wir natürlich gern sagen, dass es immer besser ist, einen Profi zu beauftragen. Doch selbstverständlich gilt das nicht für alle Textsorten – und eben auch nicht für Stellenausschreibungen. Denn viele Fehler, die dabei häufig auftreten, sind recht leicht vermeidbar, sodass auch sehr gute Stellenausschreibungen intern geschrieben werden können. Diese Arbeit an externe Texter zu geben, lohnt sich in den allermeisten Fällen nicht.

Unternehmen, die regelmäßig Stellen ausschreiben, können dabei auf bereits vorhandene Textbausteine (beispielsweise bei der Beschreibung des Unternehmens) zurückgreifen. Eine gleiche Struktur und einheitliche Texte, die nur bei den Einzelheiten der Stellenausschreibung voneinander abweichen, können sogar den Wiedererkennungseffekt erhöhen. Achten Sie jedoch unbedingt darauf, dass alle Informationen auf dem neuesten Stand sind, und prüfen Sie Textbausteine regelmäßig auf ihre Aktualität. Lassen Sie zudem jede Stellenausschreibung vor der Veröffentlichung von mindestens zwei Personen gegenlesen, schließlich wären Tippfehler hier besonders peinlich.

Geschrieben von Infotext

19. April 2012 um 10:31

Ghostwriting – ein alltägliches Geschäft

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Obwohl das Ghostwriting von Büchern seit ein paar Skandalen und Skandälchen in aller Munde ist, können sich nur wenige Außenstehende vorstellen, wie so ein Ghostwriting im Normalfall vonstattengeht. Dabei handelt es sich für den Ghostwriter in den meisten Fällen um einen Textauftrag wie jeder andere. Wenn es um ganze Bücher geht, dauert die Erledigung nur eben etwas länger. Insbesondere im Bereich Sachbuch und Ratgeber, in dem unserer Erfahrung nach recht häufig Ghostwriter zum Einsatz kommen und den wir hier auch vorrangig betrachten wollen, zählen vor allem die Professionalität und die schreibhandwerkliche Erfahrung des Ghostwriters. Hier ist das Ghostwriting ein alltägliches Geschäft zwischen Dienstleister und Kunde. (Wenn wir im Folgenden von Autor sprechen, ist übrigens derjenige gemeint, der die Idee für das Buch hatte und dessen Name am Ende auf dem Buch stehen wird. Der Ghostwriter ist und bleibt der Ghostwriter.) Den Rest des Beitrags lesen »

Geschrieben von Infotext

12. April 2012 um 09:30

Geschäftsberichte: Selbst schreiben oder schreiben lassen?

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Ob ein Unternehmen einen Geschäftsbericht nun freiwillig veröffentlicht oder aufgrund seiner Publizitätspflicht: In beiden Fällen ist eine positive Selbstdarstellung ein wesentliches Ziel der Veröffentlichung. Deshalb ist das Erstellen eines Geschäftsberichts eine anspruchsvolle, umfangreiche und arbeitsintensive Aufgabe. Es ist erforderlich, den Bericht durchdacht zu strukturieren, die Inhalte sorgfältig auszuwählen und zu formulieren und von der Gestaltung bis zum Druck in der Regel einen recht hohen Aufwand zu betreiben. Den Rest des Beitrags lesen »

Geschrieben von Infotext

5. April 2012 um 09:06

Neuromarketing in Texten?

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Das Neuromarketing wird bereits seit einiger Zeit euphorisch bejubelt – oder eben als bestenfalls alter Wein in neuen Schläuchen kritisiert. Inzwischen haben sich einige Spitzfindige bereits Markenrechte an Bezeichnungen gesichert, die sich vom Begriff limbisches System oder vor allem vom englischen „limbic“ ableiten lassen – von eben der Region im Gehirn, die fälschlicherweise gern als „emotionales Gehirn“ bezeichnet wird. Und auch für die Sprache und für Texte werden Regeln propagiert, die auf das Neuromarketing zurückgehen. Den Rest des Beitrags lesen »

Geschrieben von Infotext

29. März 2012 um 09:06

Veröffentlicht in Neues aus der Textabteilung

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Newsletter: Selbst schreiben oder schreiben lassen?

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Dass es recht aufwendig ist, einen Newsletter zu erstellen, der regelmäßig versendet werden und den Lesern interessante Inhalte liefern soll, haben wir in einem früheren Beitrag bereits beschrieben. Wer also nicht in der Lage ist, eigens für die Newsletter-Erstellung regelmäßig relativ viel Zeit zu investieren, und dafür auch keine Mitarbeiter einsetzen kann, kommt gar nicht umhin, das Verfassen sowie die Gestaltung und die technische Umsetzung in externe Hände zu geben. Wesentlich ist dabei nicht nur das Schreiben, sondern ebenso die Auswahl tatsächlich geeigneter Inhalte. Schon das sind gute Gründe, das Erstellen von Newslettern den Profis zu überlassen. Den Rest des Beitrags lesen »

Geschrieben von Infotext

22. März 2012 um 10:19