Archiv für die Kategorie ‘Neues aus der Textabteilung’
Urheber- und Nutzungsrechte: Ein Text ist keine Flasche Wasser
Inzwischen ist schon seit geraumer Zeit immer wieder vom Urheberrecht, der Frage, ob die aktuelle Rechtslage noch zeitgemäß ist, und einer möglichen Neugestaltung die Rede. Im Rahmen der Diskussion ist dann meist von (illegalen) Downloads die Rede oder vom arglosen Menschen, der auf seiner Website ein im Internet gefundenes Foto einbindet und dann Post vom Anwalt bekommt. Das Urheberrecht ist jedoch ungeheuer komplex, was sich in den aktuellen sehr anstrengenden und kontroversen Diskussionen widerspiegelt. Kaum jemand kennt jede Facette des Urheberrechts, weshalb es auch so schwierig ist, Antworten auf die aktuellen Fragen zu geben. Wir enthalten uns jedenfalls einer öffentlichen Meinung – ganz einfach aus dem Grund, weil uns die Übersicht fehlt.
Allerdings sind wir selbst Urheber und damit direkt betroffen. Für uns geht es jedoch weniger konkret um das Urheberrecht, vielmehr stellen sich uns immer wieder Fragen zum Umgang mit Nutzungsrechten. Wir sind Urheber von Texten, die wir im Auftrag unserer Kunden schreiben. Für unsere Arbeit erhalten wir ein Honorar. Genaugenommen verkaufen wir jedoch nicht unsere Arbeit oder den fertigen Text, sondern die den Kunden eingeräumten Nutzungsrechte. Der Einfachheit halber handhaben wir die Sache jedoch etwas anders, doch dazu später.
Ob wir es wollen oder nicht, durch unsere Arbeit sind wir Schöpfer geistigen Eigentums. Weil sich eine geistige Schöpfung rechtlich gesehen nicht so verkaufen lässt wie eine Flasche Wasser, werden Nutzungsrechte vergeben (wofür der Urheber ein Honorar erhält). Nun ist Nutzungsrecht nicht gleich Nutzungsrecht. Vielmehr kommt es darauf an, welcher Art das Nutzungsrecht ist, welchen Umfang es hat und welchen Beschränkungen es unterliegt. Zunächst gibt es das einfache und das ausschließliche Nutzungsrecht. Wird einem Kunden ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt, kann der Urheber sein Werk weiterhin selbst nutzen und auch anderen Personen Nutzungsrechte einräumen. In der Praxis würde das bedeuten: Wir schreiben einen Text und erhalten für die Nutzungsrechte ein Honorar, können jedoch auch anderen Kunden Nutzungsrechte für den gleichen Text einräumen und dafür wieder ein Honorar erhalten. – Die Wirklichkeit sieht allerdings anders aus: Kein Kunde, für den wir beispielsweise einen Websitetext schreiben, wäre begeistert, wenn wir den gleichen Text auch an einen anderen Kunden geben würden. (Obendrein dürfte das auch nur in den seltensten Fällen möglich sein, denn es kommt in der Praxis kaum vor, dass ein Text, der für Kunde A hervorragend passt, auch für Kunde B nützlich ist.)
Also kommen wir zum ausschließlichen Nutzungsrecht. Wer das ausschließliche Nutzungsrecht erhält, kann sicher sein, dass niemand außer ihm selbst Nutzungsrechte für das gleiche Werk besitzt. Doch auch jetzt müssen noch weitere Fragen geklärt werden: nach dem Nutzungsgebiet (regional, national, europaweit, weltweit), nach der Nutzungsdauer (ein, fünf, zehn Jahre oder unbegrenzt) und nach dem Nutzungsumfang (womit in der Regel eine Auflage oder die Größe der Zielgruppe gemeint ist).
Doch damit nicht genug (obwohl es sich bereits um eine stark vereinfachte Darstellung handelt): Verschiedene Berufsverbände geben Vergütungstarife heraus, an denen sich Texter orientieren können. Demnach richtet sich das Honorar nach Art und Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte. Nehmen wir jetzt als Beispiel einen kurzen einseitigen PR-Artikel mit rund 3.000 Textzeichen. Die reine Arbeitszeit für den Texter beträgt fünf Stunden, sein angesetzter Stundensatz 50 Euro – der Texter könnte den PR-Artikel also für 250 Euro verkaufen. Handelt der Texter nun nach den Vorschlägen zu den Vergütungstarifen, wird er mit dem Kunden zuerst Nutzungsrechte aushandelt, sich über Art und Umfang der Nutzungsrechte erkundigen und in der Vergütungstabelle nachschlagen: Plötzlich steigt das Honorar für den gleichen Artikel auf rund 1.700 Euro – nämlich dann, wenn ein ausschließliches Nutzungsrecht, weltweit, unbegrenzt und mit umfangreichem Nutzungsumfang vergeben wird.
Aus unserer Sicht ist das allerdings leider die reinste Utopie, wofür es zwei Gründe gibt: Ersten kennen wir keinen Kunden, der bereit wäre, derartige Honorare für Nutzungsrechte zu bezahlen. Und zweitens gibt es Kunden, die zwar einen guten Text benötigen, jedoch über die Handhabung und Anwendung von Nutzungsrechte bisher noch nie etwas oder allenfalls sehr wenig gehört haben. Wenn nun ein solcher Kunde einen Text verfassen lassen will, daraufhin jedoch erst einmal einen juristischen Vortrag erhält, dürfte ihm bald die Lust auf eine Zusammenarbeit vergehen. Das heißt, die praktische Umsetzung der Folgerechte, die sich aus dem Urheberrecht ergeben, ist für viele Kunden unzumutbar und für die übrigen zu teuer.
Wir gehen deshalb einen pragmatischen Weg und räumen all unseren Kunden ein ausschließliches und uneingeschränktes Nutzungsrecht ein. Der Kunde kann mit dem Text also machen, was immer er will – mit einer Einschränkung: Er darf ihn selbst nicht weiterverkaufen. Als Honorar stellen wir die tatsächliche Arbeitszeit in Rechnung, ohne Faktoren für die Einräumung von Nutzungsrechten draufzuschlagen. (Damit sind wir selbst nicht immer völlig zufrieden, doch in der Praxis ist es sehr schwierig und auch umständlich, eine Honorierung nur für die Einräumung von Nutzungsrechten zu erhalten.) Unsere Vorgehensweise hat zumindest drei Vorzüge: Der Kunde erhält einen Text, den er an jedem Ort, so lange er will und ohne Einschränkungen verwenden kann, wir erhalten dafür ein angemessenes Honorar. Und weder unsere Kunden noch wir selbst müssen uns mit rechtlichen Spitzfindigkeiten herumschlagen.
Ghostwriting – ein alltägliches Geschäft
Obwohl das Ghostwriting von Büchern seit ein paar Skandalen und Skandälchen in aller Munde ist, können sich nur wenige Außenstehende vorstellen, wie so ein Ghostwriting im Normalfall vonstattengeht. Dabei handelt es sich für den Ghostwriter in den meisten Fällen um einen Textauftrag wie jeder andere. Wenn es um ganze Bücher geht, dauert die Erledigung nur eben etwas länger. Insbesondere im Bereich Sachbuch und Ratgeber, in dem unserer Erfahrung nach recht häufig Ghostwriter zum Einsatz kommen und den wir hier auch vorrangig betrachten wollen, zählen vor allem die Professionalität und die schreibhandwerkliche Erfahrung des Ghostwriters. Hier ist das Ghostwriting ein alltägliches Geschäft zwischen Dienstleister und Kunde. (Wenn wir im Folgenden von Autor sprechen, ist übrigens derjenige gemeint, der die Idee für das Buch hatte und dessen Name am Ende auf dem Buch stehen wird. Der Ghostwriter ist und bleibt der Ghostwriter.) Den Rest des Beitrags lesen »
Neuromarketing in Texten?
Das Neuromarketing wird bereits seit einiger Zeit euphorisch bejubelt – oder eben als bestenfalls alter Wein in neuen Schläuchen kritisiert. Inzwischen haben sich einige Spitzfindige bereits Markenrechte an Bezeichnungen gesichert, die sich vom Begriff limbisches System oder vor allem vom englischen „limbic“ ableiten lassen – von eben der Region im Gehirn, die fälschlicherweise gern als „emotionales Gehirn“ bezeichnet wird. Und auch für die Sprache und für Texte werden Regeln propagiert, die auf das Neuromarketing zurückgehen. Den Rest des Beitrags lesen »
Eine Befragung ergab: Self-Publishing ist für Autoren keine Alternative zur Verlagsbindung
Als Nachtrag zu Buchmesse hier ein kurzer Hinweis auf eine Befragung unter Autoren und Verlagen zu Chancen und Risiken der Digitalisierung, die von der Leipziger Buchmesse und dem Deutschen Literaturinstitut der Universität Leipzig (DLL) durchgeführt wurde. Die Ergebnisse sind nicht unbedingt überraschend, aber dennoch sehr interessant.
Infotext proudly presents: Unser Buch ist da!
Wir freuen uns sehr, heute ganz offiziell das Erscheinen unseres Buches „Gute Texte – gute Geschäfte“ verkünden zu können. Die druckfrischen Autorenexemplare sind gerade per Post bei uns eingetroffen. Das Buch ist überall im Buchhandel erhältlich, natürlich auch bei amazon.de und direkt beim Bramann Verlag.
Andreas Kaizik, Christine Schulz
Gute Texte – gute Geschäfte
kompetent – seriös – glaubwürdig – überzeugend – erfolgreich
176 Seiten, kart., ISBN 978-3-934054-51-6
Bramann Verlag, Frankfurt a. M., 18,– € [BRD]
Und wer es nicht erwarten kann, kann auch ein Exemplar auf der Buchmesse in Leipzig direkt bei unserem Verleger Herrn Bramann erwerben. Sie finden den Bramann Verlag am Stand 4 B400/B300.
Wir wünschen eine anregende Lektüre und freuen uns über Feedback und Empfehlungen!
„Viele Coachs“ oder „viele Coaches“?
Seit vielen Jahren arbeiten wir regelmäßig für Trainer und Coachs, womit wir direkt bei einem Phänomen wären, das uns immer wieder irritiert. Denn für den Plural des Wortes „Coach“ wird sehr häufig konsequent das englische Wort „Coaches“ verwendet, obwohl der Duden dazu eine eindeutige Meinung hat und das Wort ganz klar nach deutschen Regeln dekliniert:
Coach, der; -[s], -s <engl.> (Sportlehrer, Trainer; jmd., der durch Beratung und Übungen das professionelle Potenzial von Berufstätigen zu optimieren versucht)*
Es heißt im Deutschen also im Singular „der Coach“ und im Plural „die Coachs“, beim Genitiv sind zwei Varianten richtig: „des Coach” und „des Coachs”. (Im Englischen lautet der Plural natürlich weiterhin und unbestritten „the coaches“.) Den Rest des Beitrags lesen »
Wie ein Buch entsteht: Der lange Weg bis zum Leser
Zurzeit sind über eine Million Buchtitel in Deutschland lieferbar, täglich kommen rund 250 Neuerscheinungen hinzu. Bei diesen Mengen könnte man den Eindruck gewinnen, dass es recht einfach ist, ein Buch auf den Markt zu bringen. Der tatsächliche Aufwand hängt stark von den Ansprüchen sowohl des Autors als auch des Verlages ab. Sind die qualitativen Ansprüche sehr niedrig, ist es tatsächlich nicht sonderlich schwer, ein Buch auf den Markt zu bringen. Doch solche Bücher werden in der Regel kaum gelesen. – Um einmal zu zeigen, wie ein Buch entsteht, gehen wir von einem begabten Autor aus, der ein Sachbuch zu einem Thema schreibt, auf dessen Gebiet er ein Experte ist. Das Buch soll rund 240 Seiten im A5-Format umfassen. Damit die Arbeiten chronologisch eingeordnet werden können, beginnen wir im Jahr 2010 und stellen die einzelnen Arbeitsschritte etwas vereinfacht dar:
Januar 2010: Die Idee zum Buch entsteht
In den meisten Fällen kommt die Idee für ein Buch nicht aus heiterem Himmel. Sie reift allmählich und wird mehrfach durchdacht, bis dann nach einer Weile der Entschluss fällt, zur Tat zu schreiten. Wie lange dieser Prozess dauert, ist natürlich sehr unterschiedlich. Manchmal sind es einige Wochen, zuweilen vergehen auch mehrere Jahre. Wir gehen hier von zwei bis drei Monaten aus. Den Rest des Beitrags lesen »
Imprimatur! Es werde gedruckt!
Von unserem Verleger haben wir ein neues und schönes Wort gelernt: Imprimatur. Es bedeutet letztlich nichts anderes als „Druckfreigabe“, klingt aber sehr viel schöner und heißt wörtlich übersetzt „Es werde gedruckt!“
Dass wir gestern just eine solche Druckfreigabe an unseren Verleger geschickt haben, ist auch der Grund dafür, dass unser Weblog seit einigen Wochen ein sehr ruhiges Dasein fristet. Ein eigenes Buch in einen druckfertigen Zustand zu bringen, ist eine aufwendige und aufregende Angelegenheit, die uns und unseren Verlag ziemlich auf Trapp gehalten hat.
Doch jetzt ist es so weit: Imprimatur! Noch vor der Leipziger Buchmesse wird unser Buch „Gute Texte – gute Geschäfte“ im Bramann Verlag erscheinen. Herrn und Frau Bramann sei Dank!
Sobald das Buch im Buchhandel erhältlich ist, werden wir an dieser Stelle natürlich noch einmal ausführlich darauf hinweisen.

