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Wann Bildzitate zulässig sind

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Inzwischen dürfte selbst der Ahnungsloseste wissen, dass niemand nach Lust und Laune fremde Texte übernehmen darf. Manchmal ist es selbst mit einer ordnungsgemäßen Kenntlichmachung und einem Hinweis auf die Quelle des Zitats nicht getan, wie Sie hier bereits lesen konnten.

Mit Bildzitaten wird teilweise noch großzügiger umgegangen als mit Textzitaten, dabei ist die Rechtslage hier eher noch strenger, wie die Rechtsanwältin Birgit Menche in einem Ihrer Beiträge für das Buch „Bücher machen. Ein Handbuch für Lektoren und Redakteure“ (S. 178 f.) schreibt: Den Rest des Beitrags lesen »

Geschrieben von Infotext

8. Dezember 2011 um 09:10

Veröffentlicht in Gastbeiträge

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